Mein erster Mitarbeiter
November 28, 2018

Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltung

Unter Bestimmten Voraussetzung und Grenzen kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter was Gutes tun, ohne dass für die Mitarbeiter zu versteuernder Arbeitslohn anfällt. Normalerweise sind Zuwendungen Arbeitslohn und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Aber bei einer Betriebsveranstaltung, die sich im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers bewegt, sind die Zuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Für Sie als Unternehmer haben Sie gleich zwei Sichten auf die Dinge. Zum einen im Bereich Personal. Wir haben Zuwenden für den Arbeitnehmer. Unter Einhaltung der Freigrenze bleibt es für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei.

Auf der anderen Seite können Sie die Veranstaltung als Betriebsausgabe absetzen.

Was genau sind Betriebsveranstaltungen und was sind die Voraussetzungen?

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben, z.B. Sommerfest und oder die beliebte Weihnachtsfeier. Es kann aber auch eine Feier zum Geschäftsjubiläum sein oder ein schöner Betriebsausflug. Betriebsveranstaltungen haben die Aufgabe das Betriebsklima zu fördern. Eine schöne Sache!!!
Liegt eine Betriebsveranstaltung vor, dann gibt es folgenden Freibetrag:
  • 110 EUR je Teilnehmer einer Betriebsveranstaltung
  • max. 2 Veranstaltungen pro Jahr
Eine Pauschalierung mit 25% ist möglich, wenn der Freibetrag von 110 € ggf. überschritten ist. Wann liegt eine Betriebsveranstaltung vor? Eine Betriebsveranstaltung liegt nur vor, wenn
  • der Teilnehmerkreis sich überwiegend (mehr als 50%) aus Betriebsangehörigen, deren Begleitpersonen und unter Umständen aus Leiharbeitnehmern zusammensetzt.
  • Eine Betriebsveranstaltung muss allen Betriebsangehörigen offenstehen

Die Ehrung einzelner Arbeitnehmer ist keine Betriebsveranstaltung

Zuwendungen

Ich habe oben von Zuwenden gesprochen, was versteht man unter Zuwenden bei einer Betriebsveranstaltung: Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind insbesondere
  • Speisen, Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten,
  • die Übernahme von Übernachtungs- und Fahrtkosten,
  • Musik, künstlerische Darbietungen sowie Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, wenn sich die Veranstaltung nicht im Besuch der kulturellen oder sportlichen Veranstaltung erschöpft,
  • Geschenke. Dies gilt auch für die nachträgliche Überreichung der Geschenke an solche Arbeitnehmer, die aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht an der Betriebsveranstaltung teilnehmen konnten, nicht aber für eine deswegen gewährte Barzuwendung,
  • Zuwendungen an Begleitpersonen des Arbeitnehmers,
  • Barzuwendungen, wenn ihre zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist,
  • Aufwendungen für den äußeren Rahmen, zum Beispiel für Räume, Beleuchtung oder Eventmanager.

  • Als Aufwendungen für den äußeren Rahmen sind auch die Kosten zu erfassen, die nur zu einer abstrakten Bereicherung des Arbeitnehmers führen, wie zum Beispiel Kosten für anwesende Sanitäter, für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Stornokosten oder Trinkgelder.

    Die gesetzliche Regelung stellt nicht darauf ab, ob es sich um übliche Zuwendungen handelt. Auch unübliche Zuwendungen, wie zum Beispiel
    Geschenke, deren Wert je Arbeitnehmer 60 Euro übersteigt,
    oder Zuwendungen an einzelne Arbeitnehmer aus Anlass -nicht nur bei Gelegenheit -einer Betriebsveranstaltung
    werden von der Regelung umfasst.

    Freibetrag

    Wie berechnen wir denn nun den Freibetrag? Sie machen sich erstmal eine schöne Aufstellung sämtlicher oben angegebener Aufwendungen inklusive Umsatzsteuer. Rechnen alles zusammen und kommen auf eine Summe X, z.B. 10.0000 €. Es ist auf die tatsächlich anwesenden Teilnehmer abzustellen, also eigene Arbeitnehmer und deren Begleitung (auch Kinder) sowie Externe Teilnehmer. Hier machen Sie sich bitte eine Gästeliste und ermitteln die Anzahl der Teilnehmer. Die gesamte Summe teilen Sie durch die Anzahl der Teilnehmer und haben dann den geldwerten Vorteil. Sind es z.B. 100 Teilnehmer insgesamt und haben Aufwendungen in Höhe von 10.000€ dann sind es 100,00 € Ausgaben pro Person. In diesem Fall liegt der Satz unter dem Freibetrag. Hat ein Arbeitnehmer allerdings eine Begleitperson mitgenommen, wird diese ihm zugerechnet. Dann wären es 200 € für diesen Mitarbeiter und dann müsste ein Betrag von 90,00 € versteuert werden. Das wäre dann Arbeitslohn. Das Beispiel unten ist ein Auszug aus dem Schreiben vom Bundesministerum der Finanzen. https://www.business-on.de/dateien/dateien/lohn_und_umsatzsteuerliche_behandlung_von_betriebsveranstaltungen.pdf

    Betriebsausgabe

    Natürlich können sie die Aufwendungen auch als Betriebsausgabe verbuchen. Stellen Sie sich vor dem Verbuchen die Frage: Ist bei dieser Betriebsveranstaltung abzusehen, dass die Aufwendungen die Freibeträge übersteigen werden oder nicht? Übersteigen die Aufwendungen die Freigbetragsgrenze, dann dürfen Sie keine Vorsteuer geltend machen.

    Hinweis:

    Dieser Artikel soll nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt geschrieben wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
      Zusammenfassung
    • Die Betriebsveranstaltung muss betrieblich bestimmt sein
    • Sie kann max. zweimal im Jahr mit einer Freigrenze von 110,00 stattfinden
    • Teilnehmer sollten überwiegend aus Mitarbeitern bestehen
    • Die Betriebsveranstaltung muss jedem zugänglich sein
    Aha
    Aha

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.