Google AdSense, Amazon, Zanox und Co.

Bloggern und Website-Betreibern stehen mittlerweile eine Menge Möglichkeiten offen, Geld im Internet zu verdienen. Das ist mit verschiedenen Programmen wie Google AdSense, Amazon Partnerprogramm oder Affiliate Programmen wie Zanox gut möglich. Man schaltet in der Regel Werbung auf seine Seiten und bekommt – nach bestimmten Mindestvoraussetzungen des jeweiligen Anbieters – eine Provisionsrechnung. Je besser natürlich die eigene Website oder der Blog aufgestellt ist, umso besser lässt sich damit natürlich auch Geld verdienen. Geschenkt wird einem nichts, es ist schon harte Arbeit einen guten Traffic zu erzielen. Aber lassen Sie sich nicht abschrecken, wenn Ihnen das Bloggen Spaß macht, lassen Sie sich nicht davon abhalten Ihre Seite zu monetarisieren - wenn Sie das wollen.
Endlich!! Es ist soweit, die ersten Provisionsabrechnungen können ausgezahlt werden. Aber wie verbuchen wir nun diese Einnahmen?

Sachkonto

Sachkonto: „Erlöse sonst. Leistungen im and. EG-Land stpfl., 13b UStG“ (8336/4336 im SKR 03/04) Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung buchen wir dann 1200 an 8336 im SKR 03, analog SK04. Ziemlich simpel. Nur die ZM bitte nicht vergessen!

Innergemeinschaftliche sonstige Leistung – Reverse Charge Verfahren

Das Reverse Charge Verfahren kommt hier wieder zum Einsatz. Beispiel Amazon Partnerprogramm: Sie preisen Produkte auf Ihrer Website an, der Kunde klickt und kauft im Idealfall via Amazon Produkte. Sie erhalten eine Provision auf den Warenkorb. Sie erhalten nun von Amazon eine Gutschrift (Provisionsabrechnung). Es handelt sich um eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung von Ihnen (Leistungserbringer) an Amazon (Leistungsempfänger). Es kommt das Reverse Charge Verfahren zum Einsatz. Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger, also Amazon, die Umsatzsteuer an sein Finanzamt abzuführen hat.

ZM

Sie müssen eine Zusammenfassende Meldung vornehmen. Je nach Umfang der Erlöse monatlich oder im Quartal. Das geht im Elster-Portal ganz prima. Bitte melden Sie das unter sonstige innerbetriebliche Leistungen an. Google Adsense z.B. hat seinen Sitz in Irland. Amazon hat seinen Sitz in Luxemburg und bei beiden benötigen Sie deren Umsatzsteuer ID-Nr. Beispiel Amazon: Amazon Europe Core Sarl Luxembourg (LU26375245), das wird eingegeben. Für Google Adsense etc. müssen Sie einmal recherchieren oder auf die Provisionsabrechnung schauen.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an das Finanzamt oder Steuerberater