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November 28, 2018
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Dezember 10, 2018

Mindestbeitrag KV 2019

 

Mindestbeitrag Krankenversicherung 2019 sinkt

- Entlastung für Selbständige durch das Versicherungsentlastungsgesetz
 
Es gibt gute Nachrichten! Selbständige mit geringerem Einkommen werden ab 2019 mit den Krankenkassenbeiträgen deutlich entlastet. Kleinselbständige nennen sie die Politiker, wir sagen mal lieber Selbständige die weniger verdienen. Mussten doch Selbständige lange Jahre eine hohe Mindestbeitragsbemessungsgrenze in Kauf nehmen. Sicherlich gab es die Möglichkeit auf Beitragsentlastung, aber diese hat/hatte strenge Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen bzw. mussten. Dies soll nun ab 2019 der Vergangenheit angehören.
 
Zitat auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:

„Hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse überfordern Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen.“ (Quelle Zitat: bundesgesundheitsministerium)

Deshalb wurde beschlossen diese hohe Mindestbeitragsbemessungsgrenze zu senken und freiwillig Versicherte und Selbständige gleichzustellen.

Wie wird es sich nun auswirken?
 

Das war der Mindestbeitrag 2018 für Selbständige

 
2018 gilt ein Mindesteinkommen von 2283,50 Euro von dem man den Krankenkassenbeitrag sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet. Völlig egal wie wenig man verdient. Es wurde in grauer Vergangenheit mal unterstellt, dass Selbständige per se mehr verdienen als andere. Dieser Mythos ist aber schon lange vorbei. Das galt vielleicht mal tatsächlich. Aber im Laufe der Zeit hat sich doch vieles geändert.
 
Ausgehend also von dem o.g. Mindesteinkommen ergibt sich bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent ein durchschnittlicher Mindestbeitrag von 356,27 Euro für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Hinzu kommt auch noch die Pflegeversicherung in Höhe von Eltern 58,24 € und 63,95 bei Kinderlosen. Der zu zahlenden Betrag war also durschnittlich:

Eltern: 414,51
Kinderlosen: 420,22
 
Wurde eine Beitragsentlastung beantragt beträgt/betrug der Krankenkassenbeitrag immerhin noch folgende Werte:
Mindesteinkommen: 1522,20€

Krankenkassenbeitrag: 235,99 (bei 1,5% Zusatzbeitrag)
Pflegeversicherung:

Eltern: 38,82 €
Kinderlose: 42,63€

Gesamtzahlung
Eltern: 274,81
Kinderlose: 278,62

Den Antrag auf Beitragsentlastung konnte man aber nur stellen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllte.
Jetzt wollen wir mal gucken wie sich das neue Gesetz ab 2019 auswirkt.
 

2019 - Versicherungsentlastungsgesetz

 
Ab dem kommenden Jahr werden freiwillig Versicherte mit den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Es wird eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage geben. Sie wird für freiwillig Versicherte und Selbständige 1038,33 € betragen. Damit wird der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mehr als halbiert. Es wird auch nicht mehr zwischen haupt- und nebenberuflich Selbständigen unterschieden.
Wie sieht denn also der Beitrag durchschnittlich dann aus:

Krankenversicherung: ca. 162,00 durchschnittlich
Pflegeversicherung:

Der Satz für die Pflegeversicherung wird 2019 um 0,5 erhöht und liegt dann somit bei 3,05 % hinzu kommt noch der Zuschlag für Kinderlose von 0,25%. Somit ergeben sich dann folgende Beiträge

Eltern: 31,67
Kinderlose: 34,26

Somit wären wir dann bei einer Mindestbelastung von:

Eltern: 193,67
Kinderlose: 196,62

Wer also zwischen 1000 – 1200 € verdient wird deutlich entlastet!
Aha
Aha

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