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Minijob und Midijob

Minijob und Midijob

 

Minijob

Der Minijob ist bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern sehr beliebt. Arbeitnehmer können Brutto für Netto arbeiten, das bedeutet für bereits Beschäftigte, dass sie einen Nebenjob ausüben können, ohne mit der ungeliebten Steuerklasse 6 abgerechnet zu werden. Das erleichtert auch dem Arbeitgeber für kleine Jobs die Mitarbeitersuche. Doch es gibt für den Arbeitgeber so einiges zu beachten. Wenn Sie als Arbeitgeber den ersten Mitarbeiter überhaupt einstellen möchten, lesen bitte auch diesen Artikel: Mein erster Mitarbeiter.

Übersicht:
  1. Was kostet es?
  2. Vorab zu klären
  3. Opting Out- die Befreiung aus der Rentenversicherungspflicht
  4. Den Minijobber anmelden
  5. Der Minijob und das Mindestlohngesetz
  6. Die Arbeitsrechtlichen Pflichten

Was kostet es? – Die Abgaben


Die Abgaben


Der Minijob ist für den Arbeitgeber teuer. Er zahlt 13% KV, 15 % RV und 3,6% RV trägt der Arbeitnehmer, sofern er keine Befreiung beantragt hat. Ist der Betrieb klein und beschäftigt weniger als 30 Mitarbeiter, dann kommt noch die Umlage 1 und Insolvenzgeld hinzu. Privathaushalte müssen kein Insolvenzgeld bezahlen. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber auch noch 2% pauschale Lohnsteuer. Und natürlich müssen auch Abgaben an die jeweilige Berufsgenossenschaft erfolgen. Somit kommt ein kleines Sümmchen zusammen. Aber die oben genannten Argumente überwiegen einfach und deshalb bleibt der Minijob beliebt.

Abgaben im Überblick

13,00 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung
15,00 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil)
0,90 % Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit (Umlage 1)
0,24 % Ausgleich für Aufwendungen bei Mutterschaft (Umlage 2)
0,06 % Umlage für den Fall der Insolvenz
2,00 % Einheitliche Pauschsteuer
Gesamt 31,2%
Aufgepasst!

Ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht:

3,60 % ist der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung bei Rentenversicherungspflicht!
Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 175!!! Euro

Das bedeutet, dass der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung von 175 Euro zu berechnen ist.
Der vom Arbeitgeber zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent wird vom tatsächlichen Entgelt berechnet.
Der Arbeitnehmer übernimmt die Differenz zum insgesamt zu zahlenden Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung.
Beispiel: Arbeitsentgelt: 150,€.

Der Arbeitgeber zahlt 15% von 150,00 € = 22,50 €
und der Arbeitnehmer:
175 + 18,6%=32,55 - 22,50 =10,05 € (statt 5,40€)

Vorab zu klären!

Minijob ist nicht gleich Minijob

Denn Minijob ist nicht gleich Minijob. Unterschieden wird zwischen

  • einem 450-Euro-Minijob, bei dem der regelmäßige monatliche Verdienst 450 Euro nicht über-steigt, und
  • einem kurzfristigen Minijob, der von vorn herein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Die Höhe des Arbeitsentgelts spielt bei einem kurzfristigen Minijob keine Rolle.

Opting-Out – die Befreiung aus der Rentenversicherungspflicht

In der Regel ist ein Minijobber von der Sozialversicherungspflicht befreit. Allerdings ist er sofort Rentenversicherungspflichtig. Er hat die Möglichkeit sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Hilfreich ist hier ein Merkblatt welches Sie dem Mitarbeiter aushändigen, denn der Arbeitgeber ist informationspflichtig. Und ein Formular, wo der Arbeitnehmer sich von der Rentenversicherung befreien lassen kann.
Sehr hilfreich zum Opting-Out ist dieses Formular der minijob-Zentrale – Antrag auf Befreiung und Merkzettel.

Wir erinnern uns, dass es vor 2013 so war, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreit war. Er konnte sich – andersherum als zur heutigen Regelung – von der Rentenversicherungsfreiheit befreien lassen. Ja, da haben wir damals schon öfter mal einen Knoten im Gehirn bekommen. Opting-In hieß damals das Zauberwort.

Wichtig zu wissen!

Die Meldung der Befreiung an die Minijob-Zentrale

Die Befreiung müssen Sie innerhalb von sechs Wochen melden – das entspricht 42 Kalendertagen. Die Meldung erfolgt via der Anmeldung zur Knappsacht. Fachchinesisch so ausgedrückt: Anmeldung zur Sozialversicherung, Meldegrund 10. Für die, die sich auskennen wäre es die Beitragsgruppe „5“ in der Rentenversicherung. (Beitragsgruppen: 6 5 0 0). Wenn Sie ein externes Lohnbüro beauftragt haben, dann übernimmt dieses das alles für Sie. Den Befreiungsantrag Ihres Minijobbers behalten Sie bei Ihren Entgeltunterlagen zur Vorlage der Betriebsprüfung!
 

Gut zu wissen:


Nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale kann diese innerhalb eines Monats der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen oder ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht einleiten. Passiert dies nicht, ist die Befreiung bewilligt.
Achtung: Die Befreiung ist für die gesamte Dauer des 450-Euro-Minijobs bindend.
„Zeitpunkt und Dauer der Befreiung bei mehreren 450-Euro-Minijobs
Beantragt ein Minijobber mit mehreren 450-Euro-Minijobs für einen davon die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, gilt diese für alle 450-Euro-Minijobs, die er
  • zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausübt und
  • zusätzlich danach aufnimmt.
Merke: Die Befreiung wird für alle 450-Euro-Minijobs gleichzeitig wirksam und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.“ (Quelle: minijobzentrale)“

In meiner Praxis ist es vorgekommen, dass ein Mitarbeiter keinen Antrag auf Befreiung gestellt hat, er wollte die Rentenversicherungspflicht. Prombt kam die Meldung der minijob-Zentrale (Knappschaft), dass dies nicht möglich ist, da der Mitarbeiter bereits bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist und dort einen Befreiungsantrag gestellt hat.
Wieviel minijob kann man eigentlich haben?
Soviele, bis Sie insgesamt die 450,00 € Grenze erreicht haben. Wer einen Hauptjob ausübt, kann lediglich einen Minijob anmelden.

Minijobber anmelden– die ersten Schritte

Hier noch mal kurz zusammengefasst, was Sie machen sollten. Ausführlicher beschrieben steht es in meinem Artikel "Mein erster Mitarbeiter", dieser gilt auch für Minijobber
  • Arbeitsvertrag oder Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
  • Personalbogen ausfüllen
  • Opting Out
  • Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anmelden – das übernimmt in der Regel Ihr Lohnbüro
  • Meldung zur Sozialversicherung – denken Sie daran, dass Sie hier eine Betriebsnummer benötigen.
  • Beitragsnachweise pünktlich melden
  • Jahresmeldung im Januar
  • Meldung an die Berufsgenossenschaft im Januar
Zum Arbeitsvertrag bzw. Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
Schließen Sie in jedem Fall einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Minijobber ab. Einen Mustervertrag hält die minijob-Zentrale auf ihrer Webseite bereit. Mustervertrag

Der Minijob und das Mindestlohngesetz

Der Minijobber unterliegt dem Mindestlohngesetz. Das bedeutet, dass man ihm einen Mindestlohn in Höhe von 9,19 € pro Stunde zahlen muss. (Stand 2019)
Die Mindestlohnsätze
Allgemeiner Gesetzlicher Mindestlohn
1.1.2015 - 31.12.2016 1.1.2017 - 31.12.2018 1.1.2019 - 31.12.2019 1.1.2020 - 31.12.2020
8,50 Euro 8,84 Euro 9,19 Euro 9,35 Euro

Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten

„Da Ihr Minijobber arbeitsrechtlich in fast allen Bereichen einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer gleichgestellt ist, haben Sie auch hier Pflichten. So dürfen Sie Ihren Minijobber nicht schlechter behandeln als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.“ (Quelle minijobzentrale)

  1. Anspruch auf Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Krankheit des Kindes, Mutter-schaft und Arbeitsausfall an Feiertagen
  2. Anspruch auf Erholungsurlaub.
  3. Auch für Minijobber gilt der Mindestlohn – siehe auch den Punkt zum Mindestlohngesetz
  4. Kinder, Jugendliche und schwerbehinderte Minijobber sind arbeitsrechtlich besonders geschützt.
  5. Wünscht Ihr Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis, dann müssen Sie ihm eins ausstellen.
  6. Ihr Minijobber hat Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedin-gungen.

Das wird von Arbeitgebern schon mal übersehen. Aber, der Minijobber hat umfängliche Rechte!

Midijob

Von einem Midijob sprechen wir, wenn das Gehalt zwischen 451 – 850 € liegt. Ab dem 01.07.2019 zwischen 451 – 1300 €. Dann bewegen wir uns in der Gleitzone. Der Mitarbeiter ist voll Sozialversicherungspflichtig angestellt, hat aber weniger Abzüge. Auch dies ist noch für viele sehr interessant und attraktiv. Und es ist für den Arbeitgeber unterm Strich sogar günstiger. Wenn sie also einen Mitarbeiter einstellen wollen, fragen Sie ihn doch, ob er für einen Euro mehr Gehalt einen Midijob ausüben möchte.

 

Neues zum Midijob – Erhöung der Gleitzone ab 01.07.2019

Bis zu 1.300 Euro können Midijobber ab Juli 2019 verdienen und bezahlen dafür nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Durch die Rentenreform erwerben sie dennoch volle Rentenansprüche.

Für Profis: Die neue Midijob-Formel, nach der zukünftig das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ermittelt wird, lautet wie folgt:
F x 450 + ([1.300/(1.300-450)] - [450/(1.300-450)] x F) x (AE - 450)

Wesentlicher Parameter der Formel ist der Faktor F, der sich an der Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags orientiert und sich bereits zum 1. Januar 2019 verändern wird.

Bitte beachten!

Midijobber unterscheiden sich im Arbeitsrecht grundsätzlich nicht von Vollzeitbeschäftigten – sie haben unter anderem Anspruch auf Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bekommen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Auch für den Midijob gilt das Mindestlohngesetz.
 
Eine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichungen kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.
Aha
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