Mindestbeitrag KV 2019
November 29, 2018
Minijob und Midijob
Januar 29, 2019

Neues 2019

Neues in 2019

 
Ich werden hier in Ultra-Kürze die Neuerungen in 2019 vorstellen und zwar die, die mich am Meisten interssiert haben und wo meine Kunden Berührungspunkte haben.

Mindestlohn - neu festgelegter Mindestlohn ab 2019

Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein brachenübergreifender Mindestlohn und es galt ein Mindestlohn für jede Zeitstunde von 8,50 €. Es wurde festgelegt, dass die Mindestlohnkomission alle 2 Jahre überprüft, ob der Mindestlohn noch angemessen ist. Ab 2017 galt ein Mindestlohn von 8,84 €. Und jetzt wurde beschlossen, dass der Mindestlohn in zwei Schritten erhöht wird und zwar 2019 auf 9,19 pro Zeitstunde und 2020 auf 9,35 € pro Zeitstunde.

Hier die Sätze im Überblick
Allgemeiner Gesetzlicher Mindestlohn
1.1.2015 - 31.12.2016 1.1.2017 - 31.12.2018 1.1.2019 - 31.12.2019 1.1.2020 - 31.12.2020
8,50 Euro 8,84 Euro 9,19 Euro 9,35 Euro

Neues zum Midijob – Erhöung der Gleitzone ab 01.07.2019

Bis zu 1.300 Euro können Midijobber ab Juli 2019 verdienen und bezahlen dafür nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Durch die Rentenreform erwerben sie dennoch volle Rentenansprüche.

Die Obergrenze der vergünstigten Beitragsbelastung für Arbeitnehmer im Midijob soll von heute 850 Euro ab 1. Juli 2019 auf 1.300 Euro angehoben werden. Die neue Midijob-Formel, nach der zukünftig das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ermittelt wird, lautet wie folgt:
F x 450 + ([1.300/(1.300-450)] - [450/(1.300-450)] x F) x (AE - 450)

Wesentlicher Parameter der Formel ist der Faktor F, der sich an der Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags orientiert und sich bereits zum 1. Januar 2019 verändern wird.

Bitte beachten: Midijobber unterscheiden sich im Arbeitsrecht grundsätzlich nicht von Vollzeitbeschäftigten – sie haben unter anderem Anspruch auf Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bekommen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.

Direktversicherung – neu: Arbeitgeberzuschuss ab 2019

Denken Sie bitte als Arbeitgeber daran, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat. Wenn ein Arbeitnehmer dies wünscht, dann müssen Sie das umsetzen.

Vorher galt, dass es bei diesen Verträgen möglich war, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlte. Das war freiwillig. Dies ändert sich nun durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist es, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten. Eine Maßnahme dabei betrifft den obligatorischen Arbeitgeberzuschuss zur Gehaltsumwandlung.

Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Neue Entgeltumwandlungszusagen ab 2019 – gilt für Neuverträge
Werden ab 2019 neue Verträge abgeschlossen, dann gilt Arbeitgeberzuschussregelung, dh. 15% Arbeitge-berzuschuss muss jetzt gezahlt werden.
Was ist mit den Altverträge?

Die Arbeitgeberzuschussregelung gilt für Gehaltsumwandlungen ab 2022.
Ziel dieses neuen Gesetzes ist es, die Entgeltumwandlung attraktiver für Arbeitnehmer zu machen.

Versichertenentlastungsgesetz - neuer Mindestbeitrag für Selbständige

Wie ich in meinem Artikel schon geschrieben habe, gibt es jetzt hier eine neue Mindestbeitragsbemessungrenze für Selbständige. Wenn Sie als Selbständige sehr hoch eingestuft wurden, obwohl die Einnahmen geringer waren, ist mein Tipp: setzen Sie sich bitte schnellstens mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit sie Sie gemäß der neuen Regelung in den Genuss niedrigerer Krankenkassenbeiträge kommen. Lesen Sie auch meine Artikel hierzu:
Der neue Mindestbeitrag für Selbständige 2019

Noch ein Tipp: U1 Änderungen

Sie habe in letzter Zeit einen hohen Krankenstand? Dann beantragen Sie eine Erhöhung der U1, sofern es bei Ihrer Krankenkasse möglich ist. Sie können immer im Dezember für das kommende Jahr eine Erhöhung beantragen. Auch hier wäre Eile geboten, wenn es jetzt noch Dezember 2018 ist.
 
Dieser Artikel hat keinen den Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichungen kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.
Aha
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