Kleinunternehmerregelung 2020
Ab dem 1. Januar 2020 hat sich die Kleinunternehmergrenze geändert. Die Gesetzesänderung bringt für viele Unternehmer Erleichterungen mit sich. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Dies regelt § 19 des Umsatzsteuergesetzes.
Bislang galt eine Obergrenze für die Kleinunternehmerregelung von 17.500. Wenn Ihr Jahresumsatz aus umsatzsteuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen diesen Wert nicht überstieg, dann konnten Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. (Gilt immer für das Vorjahr)
Diese zulässige Umsatzgrenze wird 2020 auf 22.000 EUR angehoben.
Von der Gesetzesänderung profitieren Kleinunternehmer, die Umsätze erzielen, die im Bereich von 17.500 EUR bis 22.000 EUR liegen. Für diese Selbstständigen besteht künftig eine Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 19 Umsatzsteuergesetz. Somit können weitere Unternehmer von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren.
Wichtig zu wissen: Die Entscheidung zur Optierung der Umsatzsteuerabführung ist grundsätzlich für fünf Jahre bindend.
Die Gesetzesänderung umfasst die Freigrenze des Umsatzes, von der die Umsatzsteuer abgeführt wird. Maßgeblich für die Berechnungsgrundlage ist immer der Umsatz vom Vorjahr.
Die aktuellen Werte:
- Höchstens 17.500 EUR im Jahr – maßgeblich ist der Umsatz vom Vorjahr – bis 31.12.2019
- Höchstens 22.000 EUR im Jahr ab 01.01.2020
Achtung! Sie müssen auf Ihren Rechnungen vermerken, dass Sie nach § 19 Umsatzsteuergesetz von der Pflicht zur Ausweisung der Mehrwertsteuer befreit sind. Sie dürfen künftig keine Umsatzsteuer mehr vereinnahmen und Ihre gezahlte Umsatzsteuer für die Betriebsausgaben nicht mehr geltend machen.
Wenn Sie nicht sicher sind, sollten Sie einen Steuerberater fragen. Der Experte wird sich Ihre individuelle Situation anschauen und Sie entsprechend Ihrer geschäftlichen Tätigkeit und Ihres Umsatzes eingehend beraten.
Achtung Gründer
Als Neugründer müssen Sie Ihren Umsatz für das erste Jahr schätzen. Anhand dieser Schätzung, die nicht ohne einen Steuerberater vorgenommen werden sollte, wird bemessen, ob es sinnvoll ist, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden oder ob dieser Weg aufgrund eines zu hohen Umsatzes nicht beschritten werden sollte.