Bewirtungskosten
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4 Abs. 5 S1. Nr. 2 EStG

Anforderung an einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg
Der Beleg muss detailliert, maschinell erstellt und registriert sein. D.h. auch einzelne Getränke und Speisen müssen aufgelistet sein. Der Anlass der Bewirtung sollte auf dem Beleg vermerkt werden. Den Anlass bitte konkret beschreiben, “Kundengespräch” ist etwas zu allgemein. Besser: “Besprechung Bestellung der Waren im September 11”. Sie notieren des Weiteren auf Ihrem Beleg die Höhe der Aufwendungen inklusive des Trinkgeldes, Ihren Namen und die Namen (auch Firma) aller Teilnehmer. Der Beleg soll auch den Ort und Tag enthalten. Bitte eigenhändig unterschreiben. Fertig. Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, dann sind 70 % der Bewirtungsaufwendungen Betriebsausgabe. 30 % ist Ihr privater Anteil. Die Vorsteuer ist voll abzugsfähig (100%).Im Überblick:
- Beleg detailliert, maschinell erstellt und registriert
- Anlass der Bewirtung
- Höhe der Aufwendungen (inkl. Trinkgeld)
- Ihren Namen
- Namen und Firma Ihres Kunden
- Ort
- Tag
- Beleg bitte eigenhändig unterschreiben!
30 % Bewirtungskosten = keine Betriebsausgabe
Sie haben vergessen einen Bewirtungsbeleg zu verlangen? Dann machen Sie sich ein Beiblatt. Einen Vordruck hierzu finden Sie hier. Aber eine maschinell erstellte Quittung sollten Sie schon haben. Speisen und Getränke müssen erkennbar sein.
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