Fahrten mit dem privaten PkW

Fahrten mit dem privaten PkW

Wenn Sie Ihren Pkw zu nicht mehr als 50% der betrieblichen Fahrten nutzen, können Sie ihn als Privat-Pkw behandeln. Ansonsten geht das Fahrzeug in das Betriebsvermögen über und wird dann das anders bewertet als hier vorgestellt.
Bei der Nutzung eines privaten Fahrzeuges können Sie als Selbständiger eine km-Pauschale geltend machen. Der Einfachheit halber rechnen die meisten Selbständigen mit km-Pauschalen ab.

Km-Pauschale

Damit Sie die km-Pauschalen in Anspruch nehmen können, müssen Sie die betrieblichen Fahrten und den betrieblichen Anlass aufzeichnen:
  • Datum
  • Anlass und Art der beruflichen Tätigkeit
  • Reiseziel
  • ggf. Reiseweg
  • und natürlich die gefahrenen km
Das kann man ganz einfach mit einer Excel-Tabelle lösen. Das sind vier Spalten und in den Zeilen kommen die einzelnen Fahrten. < Ein Fahrtenbuch ist nicht nötig. Sie müssen nur die betrieblich gefahrenen km aufzeichnen.

Die Pauschale für PkW beträgt 0,30 € pro km.

Sie fahren betrieblich mit dem Motorrad,oder Mofa? Auch hierfür können Sie KM-Pauschalen ansetzen. Alle Pauschalen hier im Überblick:

PkW 0,30 EUR pro km
Motorrad 0,20 EUR pro km
Moped oder Mofa 0,20 EUR pro km
Fahrrad entfällt 2014, keine Pauschale möglich
Gut ist es immer, wenn man die Geschäftsreise durch Unterlagen dokumentieren kann. Wenn ich einen Kunden besuche, habe ich in der Regel keine Unterlagen. In der Rechnung, die ich dann stelle, wird die Fahrt dokumentiert. Wenn ich ein Parkticket habe, hefte ich diese Quittung hinter meine Fahrtenaufstellung. Fahre ich z.B. zur Messe, dann dokumentieren die Eintrittskarten, dass ich dort war. Hier eine kleine Aufstellung, wie Sie Ihre Fahrten dokumentieren können:

  • Eintrittkarten zur Messe
  • Einladungen zu Fachveranstaltungen
  • Hotelrechnungen
  • Taxiquittungen
  • Parktickets
  • Schriftverkehr


Heften Sie die Kopien hinter Ihre Fahrtenaufstellung.

Stand: April 2016

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