Google Adwords
Wer nicht wirbt, der stirbt!
"Ich weiß, die Hälfte meiner Werbung ist herausgeworfenes Geld. Ich weiß nur nicht, welche Hälfte."– Henry Ford
Einen Teil der Werbung geben manche für Google Adwords aus. Ich selber nutze hin und wieder auch Google Adwords. Bei Google Adwords gibt man Werbung in Auftrag, die auf fremden Seiten, bzw. auf der Google Suchseite erscheinen. Jetzt kommen wir, was die Buchhaltung angeht in ein ganz anderes Fahrwasser. Der Sitz von Google hierfür liegt nämlich in Irland. Und nun?
Innergemeinschaftliche sonstige Leistung (§ 13b UStG)
Jetzt haben wir einen schönen Fall für das Reverse Charge Verfahren. Das bedeutet eine Umkehrung der Umsatzsteuerschuld. Also nicht der Leistungserbringer - in diesem Fall Google - sondern der Leistungsempfänger - in diesem Fall Sie als Werbender - schuldet die Umsatzsteuer und zwar im Inland. Verstanden? - Dh. Sie als Kunde bei Google müssen die Umsatzsteuer an das Finanzamt hier in Deutschland zahlen. Google schreibt Ihnen eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Sie möchten aber nicht die Umsatzsteuer obendrauf zahlen, also müssen Sie umgekehrt die Vorsteuer für diesen Fall wieder geltend machen. Klingt kompliziert! - Ja, ein bisschen.Steuersätze
Wir haben also in diesem Fall zwei Steuersätze zu verbuchen. Die Konten im SK03 sind hierfür 1577 für die Vorsteuer und 1787 für die Umsatzsteuer und im SK04. Ich habe eigene Konten bei mir hierfür angelegt und die mit den richtigen Positionen für die Umsatzsteuer angelegt.Lexware
Für den praktischen Anwender, der mit Lexware selber bucht, habe ich das etwas ausführlicher aufgeschrieben. Wer mit Lexware bucht, geht wie folgt vor:Konto anlegen
Legen Sie sich zunächst ein neues Sachkonto an. Das kann ein Extra-Werbekonto sein. Kopieren Sie hierzu ein bestehendes Werbekonto (4600/6600 im SKR 03/04) und legen Sie hier die Positionen für die Umsatzsteuervoranmeldung fest. In diesem Fall wäre das die Position 52. Buchen Sie kreditorisch, dann legen Sie auch bitte ein Kreditorkonto an. Wichtig das Häkchen "steuerbare Umsätze" bleibt gesetzt. (Für Lexwareanwender). Denn es sind ja steuerbare Umsätze, auch wenn Sie eine steuerfreie Rechnung erhalten.Verbuchen
Sie verbuchen also nun Werbekosten (das neu angelegte Konto) an Kreditor, oder bei Ist-Besteuerern Werbekosten an Finanzkonto (Kasse oder Bank). Sie brauchen nun noch eine zweite Buchung. Errechnen Sie zunächst den Umsatzsteuerbetrag und diesen Betrag verbuchen Sie in einer zweiten Buchung 1577/1407 an 1787/3837 (SKR 03/04).Hotline anrufen
Kommen Sie hier alleine nicht weiter, dann beißen Sie einmal in den sauren Apfel und rufen die Lexware-Hotline an. Die geben Ihnen auch schriftlich per Mail eine Anleitung, wie Sie es genau machen können. Ich habe das vor Jahren gemacht. Wie man das mit Lexware genau macht hat sich mir nämlich nicht von alleine erschlossen.
Überblick
Prozentsatz | „19,00“ |
Art | „EU“ |
USt-Konto | „Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19%“ 1787 im SKR 03 bzw. 3837 im SKR 04 |
VSt-Konto | „Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19%“ 1577 im SKR 03 bzw. 1407 im SKR 04 |
Werbekonto | Ein Extra-Konto bspw. 4613/6613 Position 52 |
Kleiner Tipp noch: Weitere Informationen zu innergemeinschaftlichen Leistungen finden Sie auch hier:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/reverse-charge-verfahren.html (Link kopieren und in den Browser einfügen)
Und jetzt viel Spaß beim Werben!!!
Eine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichungen kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Meine Tipps und Hinweise stellen keine Steuer- und Rechtsberatung dar und ersetzen nicht den Steuerberater.