Kleinunternehmerregelung
Voraussetzungen Kleinunternehmerregelung
Inländischer Unternehmer
Die Kleinunternehmerregelung findet nur auf Unternehmer Anwendung, die im Inland, oder in den besonders bezeichneten Gebieten ansässig sind, z.B. ist die Regelung für Unternehmen, die auf Helgoland oder in Büsingen ansässig sind, nicht anzuwenden.
Umsatzgrenzen
Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € nicht überstiegen hat. Maßgeblich ist der Umsatz vom Vorjahr bis 31.12.2019 und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Diese 50.000,00 müssen Sie glaubhaft prognostizieren. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500,-- €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer, ab 2020 gilt 22000,- Im Gründungsjahr gilt die Prognose mit den 50.000,00 € nicht, auch wenn es das laufende Jahr ist.
Wie berechnen wir denn jetzt genau den Umsatz nach Kleinunternehmerregelung?
Dabei ist maßgeblich der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelt (Istbesteuerung) zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer (!) (Brutto-Ist-Gesamtumsatz).
Berechnungsschema § 19 Abs. 3 UStG:
Steuerbare Umsätze |
./. steuerfreie Umsätze |
./. steuerfreie Hilfsumsätze |
= Gesamtumsatz |
./. Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens |
= Umsatz |
+ Umsatzsteuer (soweit Umsatz steuerpflichtig ist) |
= Umsatz nach Kleinunternehmerregelung |
Ein wenig kompliziert, aber so ist das Gesetz.
Achtung: Haben Sie als Einzelunternehmer mehrere Unternehmen(sbereiche) gegründet, dann zählen alle Umsätze aller Bereiche zusammen.
Ein Kleinunternehmer muss auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben, kann aber zur Umsatzsteuer optieren und ist dann 5 Jahre daran gebunden.
Soll ich oder soll ich nicht zur Umsatzsteuer optieren? Entscheidungshilfe aus der Praxis:
Wer sind hauptsächlich Ihre Kunden? Hauptsächlich Endverbraucher, dann ist es sinnvoll nicht zu optieren. Hauptsächlich Firmen, dann ist es sinnvoll zu optieren.
Nachteile Kleinunternehmer
- höhere Kosten, weil kein Vorsteuerabzug
- Image: man gilt als kleiner Krauter (immer die Frage hierbei stellen, wer sind meine Kunden?)
- man ist nicht gezwungen, seine Buchhaltung auf Stand zu halten. Es kann sehr schnell zu Buchhaltungsrückständen kommen
Praxisbeispiel:
Eine Designerin hat sich im September 2019 selbständig gemacht. Sie schätzt ihren monatlichen Umsatz auf durchschnittlich 1.150 Euro plus 7 Prozent Umsatzsteuer 80,5 Euro. Das wäre 1230,50 pro Monat. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet, sind das 15.408 Euro. Damit liegt sie unter der Umsatzschwelle von 17.500 Euro und kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Im zweiten Jahr ihrer Selbständigkeit erzielt sie einen Umsatz von 20.000 Euro. Dazu rechnet sie noch 7 Prozent hinzu und kommt auf einen Bruttoumsatz von 21.000 Euro. Nach der neuen Gesetzeslage kann sie weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen. Würde im dritten Jahr die Geschäfte langsam anlaufen, so dass sie einen Nettoumsatz von 35.000 Euro erwirtschaften würde und rechnet sie 7 Prozent Umsatzsteuer hinzu, kommt sie auf insgesamt 37.450 Euro. Mit diesem Betrag liegt sie unter 50.000 Euro, so dass für dieses Jahr noch die Kleinunternehmerregelung gilt.
Ab dem folgenden Jahr, muss sie allerdings zur regulären Besteuerung wechseln und auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen.
Hat sie zu Beginn des Jahres einen Umsatz von 50.000 Euro prognostiziert und ist aber in diesem Jahr auf einen Gesamtumsatz von über 50.000 Euro gekommen, so gelten trotzdem noch die Kleinunternehmerregelungen. Hätte sie allerdings zu Beginn des Jahres abschätzen können, dass sie über den Betrag 50.000 Euro Umsatz kommt, dann wäre sie in diesem Fall bereits für das laufende Jahr umsatzsteuerpflichtig geworden.
Hier noch eine Beispieltabelle:
Beispieltabelle:
Jahr | Umsatz | Kleinunternehmer | |
2011 | 8.000,00 | Ja | |
2012 | 18.500,00 | Ja | |
2013 | 6.500,00 | Nein | |
2014 | 19.000 | Ja | |
2015 | 7.000 | Nein | |
2016 | 80.000 | Nein | |
2017 | 17.500 | Nein | |
2018 | 16000. | Ja | |
2019 | 9.000 | Ja | 2020 | 21000 | Ja | 2021 | 25000 | Ja |
Zusammenfassung:
- Voraussetzungen für die Regelungen, das Unternehmen muss im Inland ansässig sein und bestimmte Umsatzgrenzen einhalten
- Zu Beginn des Jahres sollte der Umsatz für das laufende glaubhaft prognostiziert werden
- Mehrer Unternehmensbereiche werden zusammengerechnet
Eine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichungen kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Meine Tipps und Hinweise stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.