Die ordnungsgemäße Rechnung

Ordnungsgemäße Rechnung § 14 USTG

In meiner täglichen Arbeit stoße ich immer wieder darauf, dass einige Rechnungen nicht korrekt nach § 14 USTG ausgestellt werden. Nicht nur, dass Sie eine korrekte Rechnung ausstellen müssen, Sie müssen auch vorliegende Rechnungseingänge auf ihre Korrektheit prüfen. Möglicherweise sind einige nicht vorsteuerabzusberechtigt.

Im folgenden werde ich einen Überblick geben, was eine Rechnung enthalten sollte. Hieran können Sie sich beim Schreiben einer Rechnung orientieren, aber auch den Rechnungseingang auf Korrektheit prüfen.

Rechnung nach § 14 USTG

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
  • die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • das Ausstellungsdatum,
  • eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
  • die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
  • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
  • den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
  • und in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.
Im Folgenden werden ich ein paar einzelne Punkte erläutern.

Fortlaufende Nummer

Immer wieder haben manche Kunden Schwierigkeiten mit der Vergabe der fortlaufenden Rechnungsnummer.

Die fortlaufende Nummer soll sicherstellen, dass die erstellte Rechnung einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich.

  Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht mehr zwingend!! Nummernkreise sind zulässig, d.h. Sie können z.B. für einzelne Projekte eigene Rechnungsnummernkreise erstellen. Diese sollten fortlaufend sein. Diese Nummernkreise können Sie sogar noch zeitlich abgrenzen. Z.B. tägliche Nummernkreise: 12082011-01 fortlaufend, 13082011-01 fortlaufend. Das geht auch monatlich und jährlich. Die Rechnungsnummern müssen nicht lückenlos sein, dafür aber einmalig.

Bei Verträgen über Dauerleistungen (z.B. Mietverträge, Leasingverträge), ist es ausreichend, wenn diese Verträge eine einmalige Nummer enthalten, aber sie müssen eine Nummer enthalten.

Zeitpunkt der Lieferung


Wenn Sie jetzt keine Ware ausliefern und keinen Liefertermin haben, welchen Zeitpunkt der Lieferung nehmen Sie dann?

Ein kleines Beispiel:
Ich bekomme Belege vom Kunden die etwas umfangreicher sind. Ich benötige drei Wochen für die Bearbeitung. Mal angenommen ich beginne im 30. März und bin am 20 April fertig. Welches Datum nehme ich dann als "Zeitpunkt der Lieferung"? Den 20 April. An dem Tag, an dem ich mein "Werk" fertiggestellt habe.


Sollten Sie noch Fragen zur ordnungsgemäßen Rechnung haben, rufen Sie mich unverbindlich an. 02302 - 9835590

Eine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichungen kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Meine Tipps und Hinweise stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.